Allgemeine Geschäftsbedingungen
Freizeit Para-Special Outdoorsports Vermittler
Der gemeinnützige Verein Freizeit Para-Special Outdoorsports, in der Nachfolge kurz Verein genannt, tritt als Vermittler einzelner Sport- und Freizeitaktivitäten auf.
§ 1 Allgemeines
Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Teilnehmer und zwischen dem Verein als Vermittler der Sport- und Freizeitaktivitäten. Davon getrennt wird bei einer Buchung ein Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Leistungserbringern entstehen und nicht mit dem Verein. Die AGB des auf der Buchungsbestätigung aufgeführten jeweiligen Leistungserbringers werden von Ihnen durch die Unterzeichnung der Buchung ausdrücklich anerkannt. Durch die Buchung erklären sie sich bereit, für alle Vertragspflichten sowohl für sich als auch für die von Ihnen angemeldeten Teilnehmer einzustehen. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, oder die Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der wirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmungen, deren einverständliche Aufhebung oder den Verzicht auf diese. Diese Teilnahmebedingungen und Hinweise gelten für den Verein als Sport- und Freizeitaktivitätenvermittler.
§ 2 Vertrag
Mit der Buchung, die nur schriftlich gegenüber dem Verein vorgenommen werden kann, bietet der Verein den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über die Vermittlung einer fremden Freizeitleistung an. Mit jeder Buchung erkennt der Teilnehmer durch seine Unterschrift an, die AGB des Vereins gelesen und verstanden zu haben und diese auch als Vertragsinhalt zu akzeptieren. Weiters nimmt der Teilnehmer heute schon ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis, dass bei einer Vermittlung die AGB des jeweiligen Leistungserbringers gelten und verpflichtet sich heute schon, sich in Kenntnis deren AGB zu setzen. Der Verein behält sich kurzfristige Programmänderungen vor, der Teilnehmer nimmt dies ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis.
§ 3 Haftung
Angaben über vermittelte Leistungen beruhen ausschließlich auf Angaben der verantwortlichen Leistungserbringer uns gegenüber. Die vertragliche Pflicht des Vereins ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Freizeitleistungen. Die ordnungsgemäße Erbringung der gebuchten Freizeitleistungen stellt daher keine wie auch immer geartete Pflicht des Vereins dar. Im Rahmen der vermittelten Freizeitleistungen übernimmt der Verein keine wie auch immer geartete Haftung für den jeweiligen Leistungserbringer, sondern haftet er lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Freizeitleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des jeweiligen Leistungserbringers an den Teilnehmer. Die Haftung des Vereins gegenüber dem Teilnehmer für die Richtigkeit der gemachten Angaben der Leistungserbringer ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern der Verein diese Daten nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt. Der Verein haftet im Rahmen dieses Vertrages auch nicht für die Folgen höherer Gewalt.
§ 4 Versicherung
Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, eine angemessene Versicherung für Unfälle und Zufälle aller Art, die vor, während oder nach der Teilnahme auftreten können, abzuschließen und verpflichtet sich gleichzeitig, den Verein diesbezüglich vollkommen klag- und schadlos zu halten. Der Verein kann nicht für Kosten haftbar gemacht werden, die aus einer fehlenden oder mangelhaften Versicherung resultieren.
§ 5 Zahlung
Bei allen Sport- und Freizeitaktivitäten, die vom Verein vermittelt werden, ist eine Anzahlung in Höhe von insgesamt 200 Euro bei Anmeldung fällig. Diese wird bei Stornierung nicht rückerstattet. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Beginn der ersten gebuchten Leistung fällig. Der Rechnungsbetrag wird bei einer Stornierung ab 3 Wochen vor Kursbeginn nicht zurückerstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass nur mit gänzlicher Bezahlung eine Teilnahme zugesichert werden kann.
§ 6 Rücktritt
Sollte die entsprechende Anzahl der Teilnehmer nicht bis 6 Wochen vor Kursbeginn vorhanden sein, ist der Verein berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten und gleichzeitig verpflichtet, sämtlich geleistete Zahlungen rückzuerstatten. Dadurch entstehende Kosten können dem Verein nicht angelastet werden. Der Teilnehmer nimmt dies ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis.
§ 7 Schlussbestimmungen
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Verein und den Teilnehmern richten sich nach österreichischen Recht. Als Gerichtsstand wird Schladming vereinbart.